Ein Beispiel wie ein Fahrzeug nicht zurück zum Händler abgegeben werden sollte: ein VW Golf Leasingrückläufer leider nach der Übergabe.
Der Verkäufer erzählte, dass der Kunde normalerweise sehr viel nachzahlen müßte.
Natürlich war der Kunde mit einer so hohen Nachzahlung nicht einverstanden,
aber ein Leasingfahrzeug sollte nicht in diesem Zustand zurückgegeben werden.
Der Verkäufer vom Autohaus empfahl den Weg zum Autoputzer Landau, der den VW Golf doch vor der Leasingrückgabe aufbereitet hat, um allen Beteiligten unnötigen Ärger zu ersparen.